MPU, Medizinisch-Psychologische Untersuchung


Sonntag, 05.09.2010

Die MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die Abkürzung MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Die MPU wird behördlich oder gerichtlich angeordnet und soll beurteilen, ob der Betreffende fahrgeeignet ist. Sie dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu festzustellen, ob der auffällig gewordene Kraftfahrer die Fahrerlaubnis erteilt oder entzogen bekommt. Nur mit einem positiven Ergebnis des MPU-Gutachtens kann die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden. Inzwischen lautet die offizielle gesetzliche Bezeichnung "Begutachtung der Fahreignung". Diese wird bei der jeweils zuständigen Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt. Die Kosten der Untersuchung muss der betreffende Kraftfahrer selbst tragen. Die MPU wird im Volksmund auch "Idiotentest" genannt.

Wer muss zur MPU?

Eine MPU wird angeordnet, wenn der betreffende Kraftfahrer Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hervorgerufen hat. Im Straßenverkehrsgesetz ist strikt festgelegt, wer zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt ist: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." (§ 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)).
Im Klartext bedeutet das, dass jeder Kraftfahrer, der sich im Rahmen des Gesetzes als nicht geeignet erwiesen hat, von der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens aufgefordert werden kann.

In der Praxis sind folgende Fälle am häufigsten:

  • Sie sind alkoholisiert oder unter Drogen- / Medikamenteneinfluss gefahren: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr wird die Beibringung eines MPU-Gutachtens zwingend von der Fahrerlaubnisbehörde angefordert.
  • Sie sind wiederholt unter Alkoholeinfluss gefahren und haben gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
  • Beim Verfahren über die Erteilung ihrer Fahrerlaubnis kommt es zu Bedenken: Wenn Tatsachen bekannt sind, die gegen eine Fahreignung des Bewerbers um die Fahrerlaubnis sprechen, kann ein MPU-Gutachten angefordert werden.
  • Sie haben aus anderen Gründen mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht.
  • Sie haben eine Straftat begangen.
  • Sie sind mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren.
  • Sie werden mit einem EU-Führerschein in Deutschland auffällig, nachdem Sie zuvor die MPU in Deutschland umgangen hatten, indem sie ihre Fahrerlaubnis im Ausland erneuerten.

Die MPU kann aus vielen verschiedenen Gründen angefordert werden. Daher wird die Eignung des betreffenden Kraftfahrers individuell unter konkreten Gesichtspunkten festgestellt. Das bedeutet, dass der Eignungstest unterschiedlich ausfällt je nachdem welches Vergehen der Betreffende begangen hat.

Was wird konkret bei der MPU gemacht?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gliedert sich, wie der Name bereits offenbart, in einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Zunächst aber muss ein Fragebogen zur Person und der Analyse der Verkehrsakte ausgefüllt werden. Ob dieser zu Hause oder bei der Untersuchungsstelle ausgefüllt werden muss, ist von Fall zu Fall verschieden. Der Fragebogen konzentriert sich insbesondere auf den Konsum von Genussmitteln und die Einnahme von Medikamenten. Auch die persönliche Gesundheitsvorgeschichte und den Tagesablauf gilt es wiederzugeben, ebenso sind Fragen zur Fahrerlaubnis und Fahrverhalten zu beantworten.

Im medizinischen Teil der MPU wird zuerst der allgemeine Gesundheitszustand anhand von Einzeluntersuchungen des Bewegungsapparats und des Nervensystems festgestellt. Außerdem erfolgt eine Untersuchung der Belastbarkeit und der Reaktionsfähigkeit des Betroffenen. Im Einzelgespräch mit dem Arzt wird zusätzlich die medizinische Vorgeschichte beleuchtet. Besteht konkreter Verdacht, dass der Betroffene alkoholabhängig ist oder Drogen konsumiert, werden entsprechende Labortests durchgeführt. Anhand von Drogen- und Alkoholscreenings lassen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch Monate später nachweisen.

Der psychologische Teil der MPU, also das Gespräch mit dem Psychologen ist der Hauptteil der MPU. Die Entscheidung, ob die Fahrerlaubnis wieder erteilt oder weiterhin entzogen bleibt, wird zu 80 Prozent in diesem Gespräch gefällt.

Gegliedert ist das psychologische Gespräch in vier Teilbereiche. Zu Beginn werden allgemeine Fragen zur Person und zum Lebenslauf gestellt. Der Psychologe verschafft sich so einen Überblick über die Lebenssituation des Betroffenen und stellt daher auch Fragen zu den finanziellen Verhältnissen und den Trinkgewohnheiten. Anschließend folgt im zweiten Teil eine genaue Erörterung des Deliktes. Hier steht im Vordergrund was genau im Verkehr passiert ist. Darauf folgt der wichtigste Teil der psychologischen Untersuchung: Der Gutachter erkundigt sich genau nach den Begleitumständen, die zum Vergehen im Verkehr geführt haben. Dabei werden die Alkohol-/Drogengeschichte angesprochen und gleichzeitig Fragen nach den Veränderungen, insbesondere der Stabilität der Veränderungen gestellt.
Im Klartext bedeutet dies: Es wird erwartet, dass der Betroffene offen über sein Fehlverhalten spricht und erklärt welche Lehren er daraus gezogen hat. Ziel des psychologischen Gesprächs ist, zu erkennen ob beim Verkehrssünder bereits Änderungen eingetreten sind, und ob er in Zukunft wieder geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Zum Abschluss des Tests wird das vorläufige Ergebnis vom Gutachter mitgeteilt, sofern dies möglich ist. Aufgrund weiterer medizinischer Ergebnisse (etwas Drogenscreening) kann sich das Ergebnis jedoch noch ändern.

Es dauert ungefähr 10 Tage bis das vollständige Gutachten zum Betreffenden nach Hause geschickt wird. Fällt das Gutachten positiv aus, kann sofort eine neue Fahrererlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.

Wie lange dauert die MPU?

Die MPU nimmt mindestens drei Stunden in Anspruch. Es kann aber auch länger dauern, je nachdem welche medizinischen Untersuchungen gemacht werden müssen und wie lange das psychologische Gespräch dauert. Die zuständigen Stellen empfehlen daher, sich am Tag der Untersuchung nichts weiteres vorzunehmen.

Welche Fragen werden bei der psychologischen Untersuchung gestellt?

Der Betreffende soll zeigen, dass er sein früheres Fehlverhalten erkannt und überdacht hat. Bei einer Alkoholproblematik sollte er ohne falsche Scham über seine früheren Trinkgewohnheiten sprechen und was daran geändert wurde. Nur so kann der Psychologe erkennen, dass der Betreffende Selbstkritik übt und sich intensiv mit seinem Fehlverhalten auseinander gesetzt hat. Viele Fragen müssen einfach mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Einige dienen auch dazu festzustellen, ob der Verkehrssünder lügt. Insgesamt umfasst der Fragekatalog etwa 200 Fragen, die verschiedene Themenbereiche abdecken. Das psychologische Gespräch dauert etwa 30 Minuten.
Als Faustregel gilt: Je länger das Gespräch dauert desto höher stehen die Chancen, dass der Betreffende ein positives MPU-Gutachten erhält.

Wie bekomme ich ein positives Gutachten?

Die MPU fällt je nach Vergehen unterschiedlich aus, also kann es kein allgemeines Patentrezept geben, um ein positives Gutachten zu erhalten. Trotzdem gibt es grundlegende Punkte, die vom betreffenden Verkehrssünder unbedingt zu beachten sind:

  • Antworten Sie offen und ehrlich auf die Fragen. Sollten Sie lügen, wird dies im Rahmen des psychologischen Tests ohnehin herauskommen.
  • Lassen sie erkennen, dass sie sich kritisch mit ihrem eigenen Verhalten auseinander gesetzt haben. Es reicht nicht aus, nur erkannt zu haben, dass Sie einen Fehler gemacht haben, sondern sie müssen auch bereit sein etwas an ihrer Lebensweise zu ändern. Der Psychologe muss klar erkennen können, dass sie die richtigen Schlüsse aus ihrem Fehlverhalten gezogen haben und bereits eine Verhaltensänderung eingetreten ist.
  • Erklären Sie, wie Sie einen Rückfall in alte Verhaltensmuster vermeiden können. Legen Sie zudem dar, dass Sie im Straßenverkehr keine so großen Risiken wie früher mehr in Kauf nehmen werden.
  • Schieben Sie nicht anderen die Schuld zu. Versuchen Sie auch nicht, sich als Pechvogel darzustellen. Eine Argumentation auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer bringt kein positives Gutachten ein. Ebenso verhält es sich, wenn Sie versuchen ihren Terminstress als Grund für stark überhöhte Geschwindigkeit darzustellen.
  • Bereiten Sie sich gut auf die MPU vor. Es gibt mehrere Bücher, die als Ratgeber für zu Hause dienen können. Außerdem gibt es eine Vielzahl von vorbereitenden Kursen, deren Kosten Sie wiederum selbst tragen müssen. Es ist sinnvoll, vor der MPU eines der zahlreichen Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Der gemeinnützige Verein BAF e.V. kann hier als erste Anlaufstelle dienen. Auf Anfrage werden Möglichkeiten aufgezeigt, sich auf die MPU vorzubereiten. So können Betroffene auch eine Liste möglicher Anlaufstellen für Maßnahmen zur Vorbereitung auf die MPU anfordern. Weitere Informationen gibt es unter http://www.promillefahrt.de/baf.htm.

Auch das Medizinisch-Psychologische Institut des TÜV bietet individuelle Beratung zur Lösung von Führerscheinproblemen an. Informationen gibt es bei der jeweils zuständigen TÜV-Stelle:

TÜV-Rheinland http://www.tuv.com/de/einzelberatung_1039.html
TÜV-Süd http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/medizinischpsychologische_ untersuchung_mpu/3._beraten_lassen
TÜV-Hessen http://www.tuev-hessen.de/eindeutig.tuv?dnr=5
TÜV-Nord http://www.tuev-nord.de/1680.asp
TÜV-Thüringen http://www.tuev-thueringen.de

Was kostet die MPU?

Die Kosten einer MPU sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine durchschnittliche MPU kostet zwischen 300 und 400 Euro. Grundsätzlich sollte jeder Betroffene an kostenpflichtigen Vorbereitungskursen oder Beratungsgesprächen teilnehmen, um die Chancen, ein positives Gutachten zu erhalten, drastisch zu verbessern. Umfangreiche Beratungsangebote können nochmals mit 300 bis 400 Euro zu Buche schlagen. Außerdem kann ein MPU-Gutachten auch zu dem Schluss gelangen, dass der Betreffende nur nach einer Nachschulung wieder geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nachschulungskurse kosten ebenfalls etwa 300 Euro.

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