Die Abkürzung MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Die MPU wird behördlich oder gerichtlich angeordnet und soll beurteilen, ob der Betreffende fahrgeeignet ist. Sie dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu festzustellen, ob der auffällig gewordene Kraftfahrer die Fahrerlaubnis erteilt oder entzogen bekommt. Nur mit einem positiven Ergebnis des MPU-Gutachtens kann die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden. Inzwischen lautet die offizielle gesetzliche Bezeichnung "Begutachtung der Fahreignung". Diese wird bei der jeweils zuständigen Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt. Die Kosten der Untersuchung muss der betreffende Kraftfahrer selbst tragen. Die MPU wird im Volksmund auch "Idiotentest" genannt.
Eine MPU wird angeordnet, wenn der betreffende Kraftfahrer Zweifel an seiner
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hervorgerufen hat. Im
Straßenverkehrsgesetz ist strikt festgelegt, wer zum Führen von Kraftfahrzeugen
berechtigt ist: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen
körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht
wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze
verstoßen hat." (§ 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)).
Im Klartext bedeutet
das, dass jeder Kraftfahrer, der sich im Rahmen des Gesetzes als nicht geeignet
erwiesen hat, von der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPU-Gutachtens aufgefordert werden kann.
In der Praxis sind folgende Fälle am häufigsten:
Die MPU kann aus vielen verschiedenen Gründen angefordert werden. Daher wird die Eignung des betreffenden Kraftfahrers individuell unter konkreten Gesichtspunkten festgestellt. Das bedeutet, dass der Eignungstest unterschiedlich ausfällt je nachdem welches Vergehen der Betreffende begangen hat.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gliedert sich, wie der Name bereits offenbart, in einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Zunächst aber muss ein Fragebogen zur Person und der Analyse der Verkehrsakte ausgefüllt werden. Ob dieser zu Hause oder bei der Untersuchungsstelle ausgefüllt werden muss, ist von Fall zu Fall verschieden. Der Fragebogen konzentriert sich insbesondere auf den Konsum von Genussmitteln und die Einnahme von Medikamenten. Auch die persönliche Gesundheitsvorgeschichte und den Tagesablauf gilt es wiederzugeben, ebenso sind Fragen zur Fahrerlaubnis und Fahrverhalten zu beantworten.
Im medizinischen Teil der MPU wird zuerst der allgemeine Gesundheitszustand anhand von Einzeluntersuchungen des Bewegungsapparats und des Nervensystems festgestellt. Außerdem erfolgt eine Untersuchung der Belastbarkeit und der Reaktionsfähigkeit des Betroffenen. Im Einzelgespräch mit dem Arzt wird zusätzlich die medizinische Vorgeschichte beleuchtet. Besteht konkreter Verdacht, dass der Betroffene alkoholabhängig ist oder Drogen konsumiert, werden entsprechende Labortests durchgeführt. Anhand von Drogen- und Alkoholscreenings lassen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch Monate später nachweisen.
Der psychologische Teil der MPU, also das Gespräch mit dem Psychologen ist der Hauptteil der MPU. Die Entscheidung, ob die Fahrerlaubnis wieder erteilt oder weiterhin entzogen bleibt, wird zu 80 Prozent in diesem Gespräch gefällt.
Gegliedert ist das psychologische Gespräch in
vier Teilbereiche. Zu Beginn werden allgemeine Fragen zur Person und zum
Lebenslauf gestellt. Der Psychologe verschafft sich so einen Überblick über die
Lebenssituation des Betroffenen und stellt daher auch Fragen zu den finanziellen
Verhältnissen und den Trinkgewohnheiten. Anschließend folgt im zweiten Teil eine
genaue Erörterung des Deliktes. Hier steht im Vordergrund was genau im Verkehr
passiert ist. Darauf folgt der wichtigste Teil der psychologischen Untersuchung: Der
Gutachter erkundigt sich genau nach den Begleitumständen, die zum Vergehen im
Verkehr geführt haben. Dabei werden die Alkohol-/Drogengeschichte
angesprochen und gleichzeitig Fragen nach den Veränderungen, insbesondere der
Stabilität der Veränderungen gestellt.
Im Klartext bedeutet dies: Es wird erwartet,
dass der Betroffene offen über sein Fehlverhalten spricht und erklärt welche Lehren
er daraus gezogen hat. Ziel des psychologischen Gesprächs ist, zu erkennen ob
beim Verkehrssünder bereits Änderungen eingetreten sind, und ob er in Zukunft
wieder geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Zum Abschluss des Tests wird das
vorläufige Ergebnis vom Gutachter mitgeteilt, sofern dies möglich ist. Aufgrund
weiterer medizinischer Ergebnisse (etwas Drogenscreening) kann sich das
Ergebnis jedoch noch ändern.
Es dauert ungefähr 10 Tage bis das vollständige Gutachten zum Betreffenden nach Hause geschickt wird. Fällt das Gutachten positiv aus, kann sofort eine neue Fahrererlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.
Die MPU nimmt mindestens drei Stunden in Anspruch. Es kann aber auch länger dauern, je nachdem welche medizinischen Untersuchungen gemacht werden müssen und wie lange das psychologische Gespräch dauert. Die zuständigen Stellen empfehlen daher, sich am Tag der Untersuchung nichts weiteres vorzunehmen.
Der Betreffende soll zeigen, dass er sein früheres Fehlverhalten erkannt und
überdacht hat. Bei einer Alkoholproblematik sollte er ohne falsche Scham über
seine früheren Trinkgewohnheiten sprechen und was daran geändert wurde. Nur so
kann der Psychologe erkennen, dass der Betreffende Selbstkritik übt und sich
intensiv mit seinem Fehlverhalten auseinander gesetzt hat. Viele Fragen müssen
einfach mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Einige dienen auch dazu
festzustellen, ob der Verkehrssünder lügt. Insgesamt umfasst der Fragekatalog
etwa 200 Fragen, die verschiedene Themenbereiche abdecken. Das
psychologische Gespräch dauert etwa 30 Minuten.
Als Faustregel gilt: Je länger
das Gespräch dauert desto höher stehen die Chancen, dass der Betreffende ein
positives MPU-Gutachten erhält.
Die MPU fällt je nach Vergehen unterschiedlich aus, also kann es kein allgemeines Patentrezept geben, um ein positives Gutachten zu erhalten. Trotzdem gibt es grundlegende Punkte, die vom betreffenden Verkehrssünder unbedingt zu beachten sind:
Der gemeinnützige Verein BAF e.V. kann hier als erste Anlaufstelle dienen. Auf Anfrage werden Möglichkeiten aufgezeigt, sich auf die MPU vorzubereiten. So können Betroffene auch eine Liste möglicher Anlaufstellen für Maßnahmen zur Vorbereitung auf die MPU anfordern. Weitere Informationen gibt es unter http://www.promillefahrt.de/baf.htm.
Auch das Medizinisch-Psychologische Institut des TÜV bietet individuelle Beratung zur Lösung von Führerscheinproblemen an. Informationen gibt es bei der jeweils zuständigen TÜV-Stelle:
Die Kosten einer MPU sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine durchschnittliche MPU kostet zwischen 300 und 400 Euro. Grundsätzlich sollte jeder Betroffene an kostenpflichtigen Vorbereitungskursen oder Beratungsgesprächen teilnehmen, um die Chancen, ein positives Gutachten zu erhalten, drastisch zu verbessern. Umfangreiche Beratungsangebote können nochmals mit 300 bis 400 Euro zu Buche schlagen. Außerdem kann ein MPU-Gutachten auch zu dem Schluss gelangen, dass der Betreffende nur nach einer Nachschulung wieder geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nachschulungskurse kosten ebenfalls etwa 300 Euro.
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