Wer den Führerschein machen will, sieht sich schnell mit einer Reihe von Fragen konfrontiert: Was kostet ein Führerschein? Wie viele Fahrstunden sind nötig? Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es? Wie umfangreich ist die Theorie? Wie bereite ich mich am besten vor? Diese Seite soll insbesondere Fahranfängern einen schnellen Überblick darüber verschaffen, was in der Fahrschule und den Prüfungen auf sie zukommt.
Der Führerschein ist eine Urkunde, die zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen berechtigt. Beim EU-Führerschein ist mittels Fahrerlaubnisklassen geregelt, welche Fahrzeuge der Führerscheininhaber führen darf und welche nicht. Die Fahrerlaubnis kann nur durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der Betreffende fahrgeeignet ist und einen Nachweis, über seine Befähigung ein Kraftfahrzeug zu führen, in Form einer Fahrprüfung, erbracht hat.
Nach der neuen EU-Regelung gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Für Fahranfänger ist zweifelsohne die Klasse B, die zum Führen eines Kraftwagens bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz) berechtigt, von größtem Interesse.
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Ja, Deutschland liebt seine Bürokratie. Daher muss der Führerscheinanwärter beim örtlichen Einwohnermeldeamt einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" einreichen. Damit verbunden ist auch das Vorlegen der Erste-Hilfe-Bescheinigung, des Sehtests und zweier Lichtbilder im Halbprofil. Der Antrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Fahrschulen kann der Antrag direkt ausgefüllt werden und wird dann an die entsprechende Behörde weitergeleitet.
Egal welche Führerscheinklasse angestrebt wird: 12 Doppelstunden theoretische Ausbildung sind Pflicht. Hinzu kommen bei Klasse B zwei Doppelstunden Spezialunterricht. Die Ausbildungsstunden in der Fahrschule dienen jedoch nur als Grundlage. Vor dem Ablegen der theoretischen Prüfung (frühstens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters) sollte der Prüfling sich auch zu Hause mittels Lernsoftware oder Fragebögen und Büchern intensiv vorbereiten. Der Prüfungsstoff besteht aus mehreren Teilbereichen:
Die theoretische Prüfung setzt sich aus Grundstoff, der für alle Klassen relevant ist und klassenspezifischen Zusatzfragen zusammen. Die Fragen sind im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Sie sind je nach Wichtigkeit mit 2 bis 5 Fehlerpunkten belegt. Wer bei der Prüfung in der Fahrerlaubnisklasse B 10 Fehlerpunkte erreicht oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet, hat die Prüfung nicht bestanden. Dann kann die Prüfung zweimal nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Bei dreimaligen Durchfallen muss eine dreimonatige Wartefrist eingehalten werden. Nur wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf auch die praktische Prüfung ablegen. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung hat der Führerscheinanwärter ein Jahr lang Zeit, die praktische Prüfung abzulegen.
Die praktischen Fahrstunden unter Anleitung des Fahrlehrers dienen dazu, die Bedienung des Fahrzeugs zu erlernen und im öffentlichen Straßenverkehr zu üben. Daher richtet sich die Anzahl der Fahrstunden individuell nach den Fähigkeiten des Fahrschülers. Zwölf Sonderfahrstunden, nämlich fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Beleuchtungsfahrten müssen mindestens absolviert werden, so will es der Gesetzgeber. Durchschnittlich benötigen Führerscheinanwärter etwa 30 Fahrstunden zu je 45 Minuten, inklusive der vorgeschriebenen Sonderfahrten. In vielen Fahrschulen gibt es einen Ausbildungspass, in dem die Stärken und Schwächen des Fahrschülers festgehalten werden. So bleibt stets nachvollziehbar wie der momentane Stand ist.
Die praktische Prüfung kann frühstens einen Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters in Angriff genommen werden. Erst wenn der Fahrlehrer mit dem Können seines Schülers zufrieden und die theoretische Prüfung bestanden ist, kann die Fahrprüfung durch den Prüfer des TÜV erfolgen. Die Prüfung dauert ungefähr 45 Minuten und beinhaltet in der Regel alle Schwierigkeiten, deren Bewältigung zuvor ausgiebig mit dem Fahrlehrer zusammen geübt wurde. Zunächst soll der Prüfling das Fahrzeug auf verkehrs- und betriebssicheren Zustand überprüfen, dann folgt eine Reihe von Grundfahrübungen, etwa Einparken, Wenden, Slalom und ähnliches.
Ist der Prüfer auf
dem Rücksitz (der Fahrlehrer sitzt auf dem Beifahrersitz) davon überzeugt, dass das
Fahrzeug sicher beherrscht wird, geht es hinaus in den dichten Verkehr. Keine Panik:
Kleinere Fehler dürfen passieren - die Prüfer kennen die hohe Anspannung unter der der
Prüfling steht genau.
Wichtig ist: Einer der folgenden Fehler führt sofort dazu, dass die
Prüfung als nicht bestanden gewertet werden muss:
Auch die Anhäufung von kleineren Fehlern kann zum Durchfallen führen, wenn zum Beispiel der Verkehr über einen längeren Zeitraum nicht richtig beobachtet wird. Da zuvor alle möglichen Situationen mit dem Fahrlehrer erprobt wurden, geht es natürlich nicht zuletzt darum, diese Kenntnisse in einer Drucksituation auch anwenden zu können.
Nach Beendigung der Prüfungsfahrt gibt der Prüfer des TÜV sofort das Ergebnis bekannt. Wenn alles gut gelaufen ist, kann der vorbereitete Führerschein sofort nach der Prüfung in Empfang genommen werden. Bei nicht bestandenen praktischen Prüfungen kann bereits nach 14 Tagen ein neuer Anlauf gewagt werden, bis dahin muss jedoch eine Nachschulung absolviert werden.
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